Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten.

 

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließen.

 

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Wird von unserem Angebot Gebrauch gemacht, kommt ein Maklervertrag zustande.

 

Die Courtage ist mit Zustandekommen eines Mietvertrags oder Kaufvertrags (notarieller Vertragsabschluß) verdient und fällig.

Die Vermittelnden und / oder Nachweisenden der Firma Torsten Bothur IMMOBILIEN & VERWALTUNG erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

 

4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u.a.), sondern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

 

5. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an uns zu zahlen.

 

6. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.